Sie dürfen solange ein frohes neues Jahr wünschen, wie Sie möchten … denn wer würde das Recht haben, es Ihnen zu verbieten ?
Bitte nehmen Sie jedoch Folgendes als Empfehlung ...
Bei Familienmitgliedern, Freunden und guten Bekannten / Kunden wundert es sicher niemanden, wenn Sie auch nach ein paar Wochen noch mit “ Frohes neues Jahr „zum neuen Jahr gratulieren. Oft sehen Sie sich ja dann zum ersten Mal im neuen Jahr. Bei eher Fremden empfiehlt es sich, den Neujahrsgruss auf die ersten beiden Wochen zu beschränken.
Elegant gehen Sie das Thema in jedem Fall an, wenn Sie Ihren Gruss erklärend einleiten, z.B. so:
„Das junge Jahr ist zwar schon zwanzig Tage alt, aber ich denke, für einen guten Wunsch ist es sicher noch nicht zu spät. Ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr!“ Oder: „Wir haben uns dieses Jahr noch nicht gesehen. Ich möchte Ihnen aber auf jeden Fall ein frohes neues Jahr wünschen.“
Und bitte: ein hingeworfenes „Frohes Neues“ ist alles andere als wertschätzend. Den Respekt eines vollständigen Satzes sollten Sie Ihrem Gegenüber schon zeigen.
Alexander Plath